Für aktualisierte Informationen klicke bitte hier: Führerschein in Thailand, März 2019

Führerschein in Thailand als Ausländer?

Auch wenn Du theoretisch nicht unbedingt einen thailändischen Führerschein benötigst, kannst Du definitiv davon profitieren, da dieser einen ähnlichen Status wie ein Ausweis hat. Auf dem Führerschein ist Deine Reisepass-Nummer vermerkt und Du kannst ihn in vielen Fällen statt Deines sperrigen Passes verwenden.

In Thailand Roller oder Auto fahren, darfst Du auch mit internationalem Führerschein, bzw. sogar mit Deinem EU Führerschein, da dieser eine englische Übersetzung beinhaltet. Allerdings solltest Du beachten, dass es auf Phangan keine Roller mit weniger als 110ccm gibt und Du somit mit einem Führerschein Klasse B neueren Datums nicht zum Führen dieser Roller berechtigt bist!

Voraussetzungen für einen thailändischen Führerschein

Du kannst den Führerschein in Thailand nur beantragen, wenn Du dort einen festen Wohnsitz hast. Dies kannst Du entweder mit dem „Blue Book“, einer Meldebestätigung vom Immigration Office oder mit einer Arbeitsgenehmigung nachweisen.

Solltest Du vorhaben, den thailändischen Führerschein zu beantragen, empfiehlt es sich, in Deutschland einen internationalen Führerschein ausstellen zu lassen. Dieser fast weltweit gültige Führerschein kostet nur ca. 15 Euro und ermöglicht Dir in Thailand, die Thai Driving License ohne Prüfung zu erhalten. Andernfalls musst Du nämlich eine theoretische sowie praktische Prüfung ablegen, welche selbstverständlich in Thai erfolgt!

Neben dem Nachweis eines festen Wohnsitzes, benötigst Du außerdem Kopien Deines Reisepasses und Deines Visums-Stempels, Deines Führerscheins und ein Gesundheitszeugnis eines Arztes. Dieses „Medical Certificate“ kann jeder Arzt ausstellen. Du erhälst getrennte Führerscheine für Auto und Motorrad, solltest Du beide beantragen wollen, brauchst Du alle Kopien doppelt!

Deine Thai Driving License ist zunächst „temporary“ und somit nur ein Jahr gültig. Nach einem Jahr ist eine Verlängerung auf 5 Jahre mit den selben Unterlagen möglich.

Ablauf der „Prüfung“

Die Beantragung des Führerscheins ist auf Koh Phangan nicht möglich, Du musst dafür zum Transport Office auf Koh Samui. Deine Unterlagen können von Montag bis Freitag zwischen 8 und 9 Uhr eingereicht werden. Um 10 Uhr beginnt dann die Prüfung: Diese besteht für alle aus einem Sehtest und einem Reaktionstest. Wobei der Reaktionstest von Zeit zu Zeit auch „ausfällt“ und die Sehtests lediglich Farbenblindheit und räumliches Sehen testen.

Wenn Du vorher einen internationalen Führerschein eingereicht hast, ist der Test für Dich hier zu Ende! Du bezahlst den oder die Führerscheine (jeweils 180 THB), lässt ein Foto machen und erhälst kurz darauf den Ausweis. Es handelt sich wie in Deutschland um praktische ID Cards im Scheckkartenformat.

Andernfalls folgt ein an speziellen Computern ausgeführter theoretischer Test und dann die praktische Fahrprüfung auf dem Gelände der Behörde. Zwei Dinge sind hierbei unbedingt zu beachten: Erstens sind sämtliche Unterlagen in Thai, Du solltest Dich also dementsprechend auf den Test vorbereiten! Zweitens wird die Fahrprüfung mit dem eigenen Fahrzeugen durchgeführt. Du musst also mit dem Fahrzeug, für das Du eine Fahrerlaubnis erhalten möchtest, zur Behörde kommen!

Übrigens ist angeblich der häufigste Grund für das Nichtbestehen der Praktischen Prüfung, dass die Kandidaten ohne Helm losfahren möchten…

Mit thailändischem Führerschein in Deutschland fahren

Sollte beispielsweise Besuch aus Thailand in Deutschland anstehen, können thailändische Staatsangehörige mit einem internationalen Führerschein in Deutschland bis zu 6 Monate Fahrzeuge führen. Der internationale Führerschein muss zuvor in Thailand ausgestellt werden, wobei angeblich auch die Übersetzungen bestimmter deutscher Institutionen akzeptiert werden. Generell darf mit einem internationalen Führerschein im Ausland kein Fahrzeug länger als 6 Monate geführt werden. Da der thailändische Führerschein jedoch in Deutschland nicht wie unser Führerschein in Thailand anerkannt ist, muss bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland eine Fahrprüfung abgelegt werden. Dabei wird das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung vorausgesetzt, Fahrstunden sind aber nicht zwingend vorgeschriebenl

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