Thailand will ab 2024 ausländische Einkommen besteuern. Dazu sind nun neue Infos vom Finanzministerium veröffentlicht worden:

Die Grundidee besteht darin, dass Geld, das nach Thailand überwiesen wird, in Thailand besteuert werden sollte, sofern es sich um Einkünfte handelt. Wenn das Einkommen in einem anderen Land erzielt wurde und später im selben Steuerjahr auf das Konto des Steuerzahlers in Thailand überwiesen wird, muss es in Thailand besteuert werden. Wenn Thailand mit dem Land, aus dem das Geld stammt, ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, kann die im Ausland gezahlte Steuer in Thailand gemäß den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens abgezogen werden.

Laut Herrn Winit Wisetsuvarnabhumi, stellvertretender Generaldirektor und Sprecher des Finanzministeriums, folgt die neue Regelung im Wesentlichen den zahlreichen internationalen Steuerabkommen, die Thailand unterzeichnet hat.

Auf die Verordnung des Finanzministeriums werden in Kürze Verwaltungsanweisungen an die örtlichen Finanzämter im ganzen Land folgen, in denen erläutert wird, wie die neue Verordnung verwaltet werden muss, welche Art von Dokumentation erforderlich ist usw.

Die Übertragung von Ersparnissen aus einem anderen Land ist beispielsweise ein Bereich, der noch Klärung bedarf: Ersparnisse werden nicht als Einkommen eingestuft – ein Teil davon könnte jedoch als Zinsertrag identifiziert werden, der in Thailand besteuert werden muss, unabhängig davon, in welchem Jahr er bei der Überweisung nach Thailand erwirtschaftet wurde.

Quellen:

Revenue Department Order No. P.363/2017 regarding payment of income tax according to Section 47, paragraph two of the Revenue Code, 15.9.2023